Rechtsanwältin Birte C. Schulz
Rechtsanwältin Birte C. Schulz

Informationen zu anfallenden Kosten

 

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

 

Die Höhe der Gebühren richtet sich danach in Zivilsachen ( z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Schadensersatz) nach dem Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert). In den meisten sozialrechtlichen Verfahren gelten abweichend hiervon vom Gegenstandswert unabhängige sog. Betragsrahmengebühren.

 

Handelt es sich um eine reine Beratung, ohne dass der Rechtsanwalt nach außen tätig wird, wird die Beratungsgebühr zwischen Anwalt und Mandant vereinbart. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beträgt höchstens 190,00 € netto, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Die Beratungsgebühr ist auf eine nachfolgende außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts anzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 34 RVG). Abweichend hiervon kann in jedem Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden (§ 3a, 4 RVG).

 

Bei Obsiegen im gerichtlichen Verfahren oder bei Verzug oder sonstiger Pflichtverletzung durch den Anspruchsgegner kann nach Abschluss der Sache ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten bestehen.

 

Achtung:

Ein solcher Anspruch besteht nicht bei Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts, sowohl außergerichtlich als auch im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor dem Arbeitsgericht (§ 12a ArbGG).

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) oder Grundsicherungsleistungen sowie Rechtssuchende mit niedrigem Einkommen können für die Beratung und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Einen entsprechenden Berechtigungsschein erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Der Antrag muss vor der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts gestellt werden.

 

Ist es notwendig, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten oder sich in einem solchen zu verteidigen, kann zur Deckung der eigenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sodann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, deren Bewilligung im Wesentlichen an dieselben Voraussetzungen geknüpft ist. Ein entsprechender Antrag sollte möglichst frühzeitig im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens durch den beauftragten Rechtsanwalt gestellt werden.

 

 

Anschrift:

Breite Straße 8

13187 Berlin-Pankow

 

- direkt Pankow Kirche in unmittelbarer Nähe zum Rathauscenter -

 

Telefon: +49 30 781 20 53

Fax:       +49 30 787 021 40

 

E-Mail:  

schulz@anwaeltin-in-berlin.de

 

Kontaktformular

In Bürogemeinschaft mit:

 

Ina R. Geithner

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

www.anwalt-pankow.com

 

 

 

 

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