Rechtsanwältin Birte C. Schulz
Rechtsanwältin Birte C. Schulz

Über die Kanzlei

 

Ihr individuelles Anliegen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen dabei im Vordergrund eines jeden Mandats. Ein offener Umgang miteinander und die rechtskundige realistische Einschätzung Ihrer Situation bilden daher immer den Ausgangspunkt einer jeden Beratung und Vertretung. Unverzichtbar hierfür ist das persönliche Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant, in dem bereits frühzeitig der Sachverhalt geklärt und die rechtlichen Möglichkeiten erörtert werden können. Dabei profitieren Sie von meinen Erfahrungen im Umgang mit den Behörden und Gerichten ebenso wie von der fachlichen Kompetenz in den genannten Rechtsbereichen.

 

Zögern sie daher nicht, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen. In den meisten Fällen kann schon ein erstes Beratungsgespräch bestehende Unklarheiten beseitigen und ein rasches fristgerechtes Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten sicherstellen.

 

Für Empfänger von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung etc.) oder Personen mit geringem Einkommen ist eine solche Beratung und die Einleitung entsprechender Maßnahmen von der sog. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gedeckt.

 

Die Rechtsgebiete

 

Effektive Rechtswahrung und optimale Ergebnisse erfordern ein hohes Maß an Spezialisierung. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in den Bereichen Mietrecht und Arbeitsrecht. Aus den engen sachlichen Zusammenhängen, die in diesen Bereichen regelmäßig auftreten ergibt sich häufig auch die notwendige Berücksichtigung sozialrechtlicher Belange. Das Verhalten bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld oder sonstigen Sozialleistungen haben; bei einer Kündigung der Wohnung sind immer auch die sozialrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen um den endgültigen Verlust zu verhindern. Nur eine Berücksichtigung aller Aspekte ermöglicht eine umfassende Rechtswahrung.

Kosten

 

Informieren Sie sich hier über für Sie entstehende Kosten und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.

 

Einkommensschwache Ratsuchende können in der Kanzlei unter Vorlage eines Berechtigungsscheins ihres zuständigen Amtsgerichts schnell und unkompliziert Beratungshilfe in Anspruch nehmen.

 

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