Seit nunmehr über 15 Jahren bin ich als Rechtsanwältin in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht tätig.
Ihr individuelles Anliegen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen dabei im Vordergrund eines jeden Mandats. Ein offener Umgang miteinander und die rechtskundige realistische Einschätzung Ihrer Situation bilden daher immer den Ausgangspunkt einer jeden Beratung und Vertretung. Unverzichtbar hierfür ist das persönliche Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant, in dem bereits frühzeitig der Sachverhalt geklärt und die rechtlichen Möglichkeiten erörtert werden können. Dabei profitieren Sie von meinen Erfahrungen im Umgang mit den Behörden ebenso wie von der fachlichen Kompetenz in den genannten Rechtsbereichen.
Zögern sie daher nicht möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen. In den meisten Fällen kann schon ein erstes Beratungsgespräch bestehende Unklarheiten beseitigen und ein rasches fristgerechtes Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten sicherstellen.
Für Empfänger von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung etc.) oder Personen mit geringem Einkommen ist eine solche Beratung und die Einleitung entsprechender Maßnahmen von der sog. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gedeckt.
Erfahren Sie hier mehr zu den Rechtsgebieten in denen ich speziell tätig bin oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
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