Rechtsanwältin Birte C. Schulz
Rechtsanwältin Birte C. Schulz

Die rechtliche Betreuung

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, kann er sich hierfür von dem zuständigen Betreuungsgericht einen Betreuer zur Seite stellen lassen. Er kann dies selbst bei dem zuständigen Betreuungsgericht beantragen und hierfür eine bestimmte Person seiner Wahl vorschlagen. Auch Dritte (Angehörige, Freunde, Nachbarn, Ärzte etc.) können auf diesem Wege die Einrichtung einer Betreuung anregen und ggf. eine geeignete Person vorschlagen.

 

Seit der grundlegenden Reform des Vormundschaftsrechtes ist die sog. rechtliche Betreuung an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten. Statt der Entmündigung des Betreuten umfasst sie nun die am freien Willen des Betreuten orientierte Vertetung. Gesetzgeberisches Ziel ist es, dem Betroffenen Hilfe zu einem weiterhin freien selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Wohl des Betreuten steht hierbei an erster Stelle. Es ist unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechtes eines Betreuten immer zuerst nach subjektiven Kriterien anhand des geäußerten oder mutmaßlichen Willens des Betreuten zu bestimmen.

 

Die Angst vieler Betroffener vor Entmündigung ist daher unbegründet. Ein gerichtlich bestellter Betreuer wird alle wesentlichen Maßnahmen mit Ihnen abstimmen und Ihre Wünsche berücksichtigen. Aufgabe eines Betreuers ist es nicht zu erziehen, zu bessern oder einzuschränken. Betreuer dürfen nur für den Betreuten entscheiden, wenn dieser nicht selbst entscheiden kann. Gegen den Willen eines einwilligungsfähigen Betreuten darf ein Betreuer nicht handeln. Vielmehr muss ein Betreuer grundsätzlich im Rahmen des rechtlich Zulässigen immer so entscheiden, wie der Betreute selbst entscheiden würde.

 

Die Entscheidung für oder gegen eine Betreuungsbeantragung sollte sich der Betroffene daher sorgsam überlegen, sich dabei aber nicht von der Angst vor Bevormundung leiten lassen. Vielmehr kann eine rechtliche Betreuung für von einer psychischen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung Betroffene eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, Behördenangelegenheiten und finanzielle Angelegenheiten (z.B. Deckung der laufenden Kosten und Schuldentilgung) zu regeln, soziale Hilfen zu beantragen und zu organisieren, ggf. passende soziale Einrichtungen zu finden und Pflege-, Therapie- oder andere Angebote wahrzunehmen, die eigene Wohnung zu sichern bzw. eine adäquate Unterkunft zu finden. In allen diesen Bereichen kann ein Betreuer bestellt werden.

 

Freilich hofft jeder in einem solchen Fall von Angehörigen oder Freunden unterstützt zu werden. Diesem Wunsch trägt auch das Betreuungsgericht selbstverständlich Rechnung und wird immer prüfen, ob nicht im privaten Bereich Personen bereit sind, den Betroffenen zu unterstützen bzw. die Betreuung zu übernehmen. Ist ein Angehöriger bereit und in der Lage diese Aufgabe zu übernehmen, wird das Betreuungsgericht diesen vorrangig einsetzen. Allerdings kann eine solche Aufgabe, die mit einer großen Verantwortung und nicht unerheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist in engem persönlichen Verhältnis häufig auch zur Belastung werden und es für die Beteiligten sinnvoller und vor allem hilfreicher sein, unabhängig von der persönlichen Unterstützung durch diese Person einen erfahrenen Dritten einzubeziehen, der die Angelegenheiten des Betreuten regeln kann und im Notfall aufgrund der Betreuerbestellung handlungsfähig ist.

 

Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:


http://www.berlin.de/pflege/betreuung/index.html

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/vormundschaft.html

 

Sollten Sie über die Einrichtung einer Betreuung für sich oder eine andere Person nachdenken, können Sie sich gerne auch vertrauensvoll an mich wenden. Neben der Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich als Berufsbetreuerin  bestellt  und übernehme gern notwendige rechtliche Betreuungen für Sie, Ihre Angehörigen oder Klienten.

 

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Ina R. Geithner

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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